18. September 2020
Krankenhaus Zams

Landesweite Besuchsregelungen: Krankenhaus St. Vinzenz Zams informiert

Vermehrt häufen sich in letzter Zeit Anfragen in Bezug auf die landesweit verordneten Besuchsregelungen in Krankenhäusern. Besonders in sozialen Medien stehen die zum Schutz der PatientInnen verordneten Vorkehrungen unter Kritik. Die Verantwortlichen des Krankenhaus Zams sind sich der Herausforderung für Angehörige und PatientInnen bewusst und bitten um Verständnis für die aktuellen Regelungen.

Besuche von PatientInnen sind derzeit landesweit geregelt. Auch den Verantwortlichen des Krankenhauses St. Vinzenz in Zams sind die Belastungen, die sich damit sowohl für PatientInnen als auch Familienangehörige ergeben, bewusst. Besonders während eines Krankenhausauftenhaltes ist das Bedürfnis nach Fürsorge und Nähe gegeben. Dennoch lässt das nach wie vor bestehende Risiko durch Covid-19 keinen Handlungsspielraum zu ­– der Schutz der PatientInnen und der MitarbeiterInnen muss gewährleistet sein.

Schutz der Patientinnen und Patienten hat Priorität

Die Bemühungen das Infektionsrisiko während eines Krankenhausaufenthaltes so gering wie möglich zu halten, bedingen die strikte Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen. Prim. Dr. Ewald Wöll, ärztlicher Leiter Krankenhaus St. Vinzenz Zams, erklärt dazu: „Entsprechend der Landesvorgaben, die aufgrund der steigenden Infektionen weiterhin aufrecht zu erhalten sind, gilt zum Schutz der PatientInnen und MitarbeiterInnen weiterhin die Einschränkung auf einen Besucher pro PatientIn und Tag. In besonderen Ausnahmefällen kann im Ermessen des Abteilungsleiters oder der Geschäftsführung aber eine Ausnahme gemacht werden. Natürlich dürfen jederzeit persönliche Dinge über den Portier abgegeben werden, diese werden dann von unserem Personal direkt den Patienten ausgehändigt. Diese Maßnahmen vermeiden hoffentlich ein neuerliches komplettes Besuchsverbot, wie derzeit in Vorarlberg wieder verhängt. Uns ist aber selbstverständlich die Problematik der Besuchereinschränkungen bewusst.“

Regelungen für stationären und ambulanten Aufenthalt

PatientInnen können nur ab drei Tagen Aufenthalt und nach telefonischer Voranmeldung besucht werden. Es ist nur ein Besucher pro PatientIn und Tag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr möglich. Die Besuchszeit ist auf maximal eine halbe Stunde beschränkt und während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus ist verpflichtend eine Schutzmaske zu tragen. Für den Aufenthalt von Kindern ist nach wie vor eine Begleitperson während des gesamten Aufenthaltes erlaubt. Beide Elternteile können natürlich abwechselnd als Begleitpersonen im Haus sein. Auch für die Ambulanzen sind seit Monaten neue Regelungen in Kraft. Termine werden ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben. Davon ausgenommen sind Notfälle, die über die zentrale Notaufnahme versorgt werden. Im Rahmen der Ambulanzbesuche ist bei Kindern sowie Menschen mit Behinderung und Gebrechen eine Begleitperson erlaubt. Allgemein werden die Regelungen am Krankenhaus Zams sehr gut angenommen, da es im Interesse der Angehörigen liegt, zum Wohl der Patientinnen und Patienten zu handeln. Über die eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten hinaus ist die verstärkte Nutzung von anderen Kommunikationswegen, etwa WhatsApp-Anrufen oder Skype-Gesprächen eine gute und beliebte Alternative des Austausches, die bereits seit dem allgemeinen Besuchsverbot im Frühjahr gerne genutzt wird.


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Primar Dr. Ewald Wöll, ärztlicher Leiter des Krankenhaus Zams, erklärt, dass die Landesvorgaben aufgrund der steigenden Infektionen weiterhin aufrecht zu erhalten sind.

Bildnachweis: Krankenhaus St. Vinzenz Zams/ Mathias Brabetz (Abdruck honorarfrei)

Die Besuchsregelungen für Krankenhäuser sind landesweit einheitlich geregelt und dienen dem Schutz der PatientInnen und MitarbeiterInnen.

Bildnachweis: Krankenhaus St. Vinzenz Zams/ Provisuals (Abdruck honorarfrei)